das kuratorium
Stiftung WHK – seit 2024
Im Februar 2025 konstituierte sich das Kuratorium der Stiftung Wolfram H. Knapp zur Förderung junger Pianisten – als dasjenige Gremium, das über die inhaltliche Ausrichtung, die Auswahl der Förderprojekte sowie die verantwortungsvolle Verwendung der Stiftungsmittel entscheidet.
Seine Mitglieder eint die Überzeugung, dass die Wegbereitung zu künstlerischer Exzellenz nicht dem Zufall überlassen werden darf. In ihrer Funktion verbinden sie fachliche Expertise aus Musikhochschule, Kulturleben, Wissenschaft und Stiftungswesen – und tragen mit Weitblick und persönlichem Engagement dazu bei, herausragende pianistische Begabungen zu erkennen, zu begleiten und in ihrer Entwicklung nachhaltig zu unterstützen.
Das Kuratorium wirkt damit nicht nur im Sinne der Stiftungsziele, sondern auch im Dienst größerer Ideen: der Honorierung des Leistungsprinzips an deutschen Bildungsstätten sowie der Bewahrung und Weiterentwicklung musikalischer Kultur – am traditionsreichen Standort Leipzig und weit darüber hinaus.
kuratorium
Stiftungsgründer und Vorsitzender des Kuratoriums
Prof. Dr. med. Wolfgang E. Fleig
Zustifter und stellvertretender Vorsitzender des Kuratoriums
Studiendekan Klavier/ Dirigieren
Bevollmächtigter der
Elfrun-Gabriel-Stiftung
treuhänderin
Vorsitzende der Treuhänderin “Stiftergemeinschaft der Sparkasse Leipzig”
die zukunft der klaviermusik in gute Hände gelegt
Das Kuratorium der Stiftung Wolfram H. Knapp vereint künstlerische, akademische und stiftungsbezogene Kompetenz auf höchstem Niveau. Mit Weitblick, Integrität und musikalischem Feingefühl trägt es Verantwortung für die inhaltliche Ausrichtung der Stiftungsarbeit und entscheidet über die Förderung junger pianistischen Spitzenbegabungen an der Hochschule für Musik und Theater Leipzig.
Seine Aufgaben sind dabei ebenso vielfältig wie entscheidend:
Vergabe der Förderpreise
Auswahl und Entscheidung über förderwürdige Vorhaben und künstlerische Projekte junger Meisterpianistinnen und -pianisten.
Überwachung der Stiftungsaufgaben
Besorgung der satzungsgemäßen Umsetzung aller Maßnahmen durch die Treuhänderin.
Ergänzende Zusammenarbeit mit anderen Förderprogrammen
Abstimmung mit ergänzenden Stiftungen und Initiativen, um Synergien zu nutzen und Förderwirkung zu verstärken.
Beschluss von Wirtschaftplänen
Verantwortung für eine sinnvolle und nachhaltige Mittelverwendung im Sinne des Stiftungszwecks.
Zusammenbringen von Förderern und Geförderten
Aufbau und Pflege eines inspirierenden Netzwerks zwischen künstlerischem Nachwuchs und engagierten Unterstützern.
Häufige Fragen
Wie arbeitet das Kuratorium der Stiftung Wolfram H. Knapp? Wer gehört dazu und wie wird über Förderentscheidungen entschieden? Die wichtigsten Informationen rund um das Gremium der Stiftung im Überblick.
Was ist das Kuratorium der Stiftung?
Das Kuratorium ist das zentrale Organ der Stiftung Wolfram H. Knapp. Es legt die strategischen Leitlinien fest, beschließt Fördermaßnahmen und begleitet die Umsetzung der Stiftungsarbeit durch die Treuhänderin.
Wer sitzt im Kuratorium?
Dem Kuratorium gehören Stifter und Zustifter sowie Vertreter der Hochschule für Musik und Theater Leipzig, der Treuhänderin und Persönlichkeiten aus dem Bereich Musik und Kulturförderung an. Die Treuhänderin hat Sitz im Kuratorium und Stimmrecht in allen finanziellen Angelegenheiten.
Welche Aufgaben hat das Kuratorium konkret?
- Entscheidung über die Vergabe von Förderpreisen
- Vorgaben für die Treuhänderin zur Erfüllung des Satzungszwecks
- Aufstellung von Wirtschaftsplänen zur strategischen Planung des Einsatzes der zur Verfügung stehenden Mittel
- Interaktion mit der Elfrun-Gabriel-Stiftung und ggf. mit weiteren Institutionen, die für die Förderung relevant sind, wie Konzertagenturen, Veranstalter, Orchester.
- Pflege eines Netzwerks von aktuell oder ehemals geförderten Meisterpianisten und Persönlichkeiten der Leipziger Stadtgesellschaft.
Wie oft tagt das Kuratorium?
Das Kuratorium tagt regelmässig oder nach Bedarf. In dringenden Fällen können Beschlüsse auch im schriftlichen Verfahren gefasst werden.
Wie trifft das Kuratorium Entscheidungen?
Entscheidungen werden im Gremium gemeinschaftlich getroffen – in der Regel nach Anhörung der vorgeschlagenen Förderkandidaten sowie auf Grundlage schriftlicher Unterlagen und Empfehlungen.



