förderer werden

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Unser Spendenkonto

Bitte lassen Sie uns mit Ihrer Spende auch Ihre Postadresse zukommen, damit wir Ihnen umgehend eine Spendenbescheinigung ausstellen und schicken können (ab 50 Euro Spendensumme).

Spenden an die Stiftung WHK können gemäß § 10b Abs 1 EStG zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne des § 52 der Abgabenordnung als Sonderausgaben abgezogen werden.

Die Daten des Spendenkontos geben wir gern auf Anfrage heraus.

Haben Sie weitere Fragen zum Einsatz Ihres Spendenbeitrages oder weiteren Fördermöglichkeiten?

Ihr Ansprechpartner für Spenden und Zustiftungen ist Frau Bettina Nüdling.

Vorsitzende der Treuhänderin „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Leipzig“

Bettina Nüdling

Häufige Fragen

Sie möchten die künstlerische Entwicklung junger Pianistinnen und Pianisten unterstützen? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Rolle als Förderer der Stiftung Wolfram H. Knapp.

Wie kann ich die Stiftung unterstützen?
Sie können die Stiftung durch Zustiftungen, projektbezogene Förderbeiträge oder einmalige Spenden unterstützen – jede Form der Zuwendung ist willkommen und wirkt unmittelbar im Sinne des Stiftungszwecks
Wird meine Unterstützung zweckgebunden eingesetzt?

Ja. Ihre Zuwendung fließt ausschließlich in Projekte, die der Förderung junger Pianistinnen und Pianisten dienen – etwa in Wettbewerbsreisen, Meisterkurse, Aufnahmen oder Stipendien zur Lebensunterhaltsabsicherung.

Kann ich als Förderer bestimmte Projekte begleiten?

Bei Interesse besteht die Möglichkeit, in einen persönlichen Austausch mit der Stiftung zu treten, um konkrete Förderwünsche abzustimmen. Ziel ist stets eine wirksame, vertrauensvolle und transparente Zusammenarbeit. Bei substantiellen Zustiftungen kann auch eine Aufnahme ins Kuratorium erfolgen.

Erhalte ich eine Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt?

Selbstverständlich. Als Treuhandstiftung unter dem Dach der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Leipzig stellen wir Ihnen eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt aus.

Ist eine Zustiftung in das Stiftungsvermögen möglich?

Ja, auch Zustiftungen zum langfristigen Kapitalstock der Stiftung sind möglich und ausdrücklich erwünscht. Sie tragen dazu bei, die Arbeit der Stiftung dauerhaft und generationenübergreifend zu sichern./p>

Kann ich mich über die Wirkung meiner Förderung informieren?

Die Stiftung legt großen Wert auf Transparenz. Förderer erhalten auf Wunsch Einblick in die geförderten Projekte, die Tätigkeitsberichte sowie die Entwicklung der Stiftungsarbeit im Rahmen der jährlichen Kommunikation.